Naturparke in Deutschland

Der Verband Deutscher Naturparke (VDN) stellt Ihnen gemeinsam mit den Naturparken diese Gebiete vor und präsentiert Ihnen Informationen rund um die Themen Natur- und Landschaft, Urlaub und Freizeit, Naturschutz und nachhaltige Entwicklung. Außerdem lernen Sie den VDN als Dachverband der Naturparke Deutschlands sowie seine Projekte kennen. In unserem Portal finden Sie auch Angebote für Naturerleben und Reisen in Naturparken.
 

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Was ist ein Naturpark?

Als Naturparke werden großräumige Gebiete ausgewiesen, in denen neben dem Schutz der Natur gleichzeitig auch dem Erhalt der Kulturlandschaft und der nachhaltigen regionalen Entwicklung eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Sie sind keine Schutzgebiete im eigentlichen Sinn, denn es werden keine zusätzlichen Ge- oder Verbote festgesetzt. Es gelten lediglich die Vorschriften für die der Landschafts- und Naturschutzgebiete, die in einem Naturpark liegen. Der Entwicklungs- und Entscheidungsspielraum der Gemeinden, Landwirte und Unternehmen werden also durch die Ausweisung eines Naturparks in keiner Weise beschränkt.

Als Naturparke werden großräumige Gebiete ausgewiesen, die in besonderer Weise für die Erholung geeignet sind und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird. Naturparke dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzungen geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt.

Aufgaben der Naturparke

  1. Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
  2. Erhalt der charakteristischen Kulturlandschaft durch Förderung naturnaher Methoden in der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
  3. Förderung einer nachhaltigen Nutzung und Vermarktung regionaler Produkte und Stärkung der regionalen Identität
  4. Bewahrung und Förderung des kulturellen Erbes, Erhalt von Bau- und Bodendenkmalen sowie Weiterentwicklung der Siedlungs- und Baukultur
  5. Sicherung der landschaftsbezogenen Erholung und eines umwelt- und sozialverträglichen Tourismus
  6. Schonung der natürlichen Ressourcen
  7. Mitwirkung an anderen, das Naturparkgebiet betreffenden Planungen
  8. Zusammenarbeit mit Kommunen, Behörden und Organisationen
  9. Förderung eines breiten Umweltbewusstseins durch Umweltbildung, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
  10. Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen zur Erholungsnutzung und Besucherlenkung