Dies ist ein dringender Hilferuf: Der digitale Naturschutz ist in Deutschland weiter nicht gesichert.
Digitale Dienste wie Outdoor-Apps, Tourenportale, Google Maps & Co. sowie “user generated content“ steuern zunehmend das Freizeitverhalten in der Natur, berücksichtigen aber nicht die gültigen Verhaltensregeln in Schutzgebieten und deren rechtliche Grundlagen. Weil Outdooraktivitäten stark zunehmen, kommen immer mehr Menschen in sensible Bereiche der Natur, die weder die schützenswerten Güter erkennen noch den richtigen Umgang damit gelernt haben. Die Folge ist ein ernsthafter, nicht reversibler Biodiversitätsverlust.
Zuständig in Deutschland ist das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sowie die Umweltministerien der Bundesländer mit ihren Fachbehörden (BfN, UBA, Landesumweltämter, Obere Naturschutzbehörden, Untere Naturschutzbehörden, etc.)
Die Behörden sind mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG) https://dejure.org/gesetze/UIG seit 2005 klar verpflichtet:
Sie müssen der Öffentlichkeit freien Zugang zu Umweltinformationen gewähren – dazu zählen auch Daten über Schutzgebiete, ihre Regeln und ihre Grenzen. Diese Informationen sollen leicht verständlich, elektronisch abrufbar und maschinenlesbar bereitgestellt werden.
Faktisch geschieht diese Bereitstellung der Informationen durch die Behörden jedoch nicht: Schutzgebietsverordnungen und deren darin enthaltenen Verhaltensregeln sind meist in unstrukturierten Formaten (Print oder PDF) in Archiven und auf unterschiedlichen Servern abgelegt, eine digitale Weiterverwendung durch Kartendienste, Navigationssysteme, Outdoor-Apps und Tourenportale ist damit unmöglich.
Wegen fehlender Informationsgrundlagen gibt es gegenüber Online-Plattformen auch keine rechtliche Handhabe, die Entfernung von Informationen zu verlangen, die gegen die Regeln von Schutzgebieten verstoßen, wie das Verwaltungsgericht Aachen im Jahr 2021 in einem Beschluss festgestellt hat: Verwaltungsgericht Aachen, 5 L 219/20
Seit März 2020 schließt Digitize the Planet e.V. (DtP) diese Lücke. DtP wurde als private Initiative gegründet, nachdem der Informations-Bedarf durch die bestehenden Organisationen nicht erfüllt wurde und es auch keine Perspektive gab, dass die verantwortlichen Behörden sich dieser Sache annehmen würden.
(Gründungsgeschichte Digitize the Planet)
Es wurde von DtP eine standardisierte Datenstruktur geschaffen, um die unstrukturierten Informationen aus text-basierten, unterschiedlichen Verordnungen in ein maschinenlesbares Format und in eine einheitliche für den Nutzer verständliche Darstellung zu bringen. Der Datenstandard von DtP wurde auch von der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) in die Domain Specifications des Open-Data-Projektes übernommen: https://open-data-germany.org/domain-specifications-browser/
und ist als internationaler Datenstandard etabliert worden: https://semantify.it/ds/EEeozrGBdhOq
Damit hat DtP den internationalen Standard geschaffen für die Datenstrukturen des Naturschutzes.
Die Plattform wird mittlerweile von fast 100 Behörden genutzt und umfasst bereits 19 % aller Schutzgebiete Deutschlands (4744 Gebiete – 07/2025).
Die hohe Akzeptanz zeigt: Die Lösung funktioniert.
Damit diese Daten auch beim Nutzer im richtigen Moment (Tourenplanung) ankommen, kümmert sich DtP auch intensiv um die Verbreitung der Daten (Open Data) über API in relevante Kanäle wie Karten (Open Street Map, Kompass), Outdoorplattformen (z.B. Outdooractive, Skitourenguru), Touristische Webseiten über Web-Agenturen (Destination.one, Land in Sicht), etc.
Bei den Daten handelt es sich derzeit um:
Die private Initiative von DtP hat eine staatliche Aufgabe übernommen, weil der Staat diese nicht erfüllt hat. Die Finanzierung über mehr als 5 Jahre in Höhe von bislang ca. 1,0 Mio. Euro ist privatwirtschaftlich erfolgt über Mitgliedsbeiträge und Spenden mit Unterstützung von verschiedenen Förderprogrammen. Die Arbeit der 4 Vorstände erfolgt ehrenamtlich.
Die Vision von DtP baut darauf auf, dass durch die engagierte private Initiative die staatlichen Behörden aktiviert und motiviert werden, sich dieser Sache anzunehmen. Und gleichzeitig wurden durch DtP die Voraussetzungen und Strukturen geschaffen, damit die Behörden in die Lage versetzt werden, damit weiterzuarbeiten.
Nach mehr als 5 Jahren intensiver Bemühungen und ganz viel Überzeugungsarbeit ist es leider nicht gelungen, von staatlicher Seite eine finanzielle Unterstützung des Vorhabens zu bekommen.
In der vom BfN organisierten Veranstaltungsreihe NaturschutzDigital konnte wenigstens im dritten Jahr in 2025 der Konsens erreicht werden, dass es eine behördliche Aufgabe ist, diese Daten bereitzustellen. https://www.bfn.de/veranstaltungen/naturschutzdigital-2025-behoerdliche-bereitstellung-freizeitrelevanter
Zu dieser Veranstaltung haben wir ein positives Feedback bekommen:
Leider gibt es hierzu weder einen Zeitplan noch eine Finanzierung, noch ist geklärt, wer diese Aufgaben übernehmen soll.
Und vor allem: Es wurde im Rahmen der Veranstaltung die Meinung formuliert, dass man sich lediglich um die Verhaltensregeln kümmert und diese über Schnittstelle(n) bereitstellt und dass sich die Plattformen dann um alles weitere kümmern sollen.
Das wird nach der Erfahrung von DtP so nicht funktionieren.
Natürlich ist es sehr begrüßenswert, dass sich der Staat jetzt dafür verantwortlich sieht, diese Daten zur Verfügung zu stellen.
Der Regelkatalog allein wird aber nicht ausreichend sein, den Naturschutz in die digitale Welt zu integrieren. Dazu braucht es wesentlich mehr Informationen, wie z.B. die Schutzgüter, die Gründe für die Regeln, die temporären Sperrungen, freiwillige Schutzgebiete, Umweltbildung, etc.
Und vor allem: Die Verbreitung der Daten ist nicht mit der Bereitstellung einer Schnittstelle getan. Dazu ist aktiver Vertrieb notwendig sowie technischer Support, Schulungen und Beratung. Dazu ist es auch notwendig, proaktiv Schnittstellen und Editoren zu entwickeln, weil z.B. OpenStreetMap keine Daten von einer Schnittstelle abholen wird.
Auch wenn von Seiten der Behörden formuliert wird, dass man die Arbeit von DtP begrüßt, fehlt es leider an der finanziellen Unterstützung seitens des Staates. Alle Bemühungen, eine institutionelle Förderung zu erreichen, waren nicht erfolgreich. Behörden werden keine Mitglieder des Vereins und bezahlen somit auch keine Mitgliedsbeiträge. Behörden können keine Beauftragungen erteilen. Es wird dann letztendlich verwiesen auf die beiden Förderprogramme des BMUKN für Verbändeförderung und dem Bundesprogramm biologische Vielfalt. Eine Verbändeförderung für DtP wurde dankenswerterweise im Jahr 2023 genehmigt. Leider wurde der Förderantrag für 2025/2026 abgelehnt. Und der Förderantrag für das Bundesprogramm biologische Vielfalt wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Somit gibt es aktuell keine finanzielle Unterstützung des Staates.
Mit privaten Mitteln allein können die Kosten von DtP nicht gedeckt werden. Zumal das Wachstum der Datenmengen und der Zahl der eingebenden Behörden einen zusätzlichen Personalbedarf und steigende technische Kosten verursachen.
Es ist richtig, dass die Behörden die Daten erzeugen und pflegen müssen. Dazu braucht es Dateneingabe-Tools und Datenbanken. Diese können – so wie heute – direkt bei DtP genutzt werden.
Möglich ist auch, dass diese Daten – zumindest teilweise – in den behördlichen Systemen entstehen. Das kann funktionieren bei allen Basisdaten eines Schutzgebietes mitsamt Regelkatalog. Wichtig dabei ist, dass die einheitliche und etablierte Datenstruktur von DtP verwendet wird und dass es eine API für den Datenaustausch gibt.
Bei der erstmaligen Digitalisierung der Verordnungen kann KI eingesetzt werden. Versuche haben gezeigt, dass damit ca. 70% der Regeln aus den Verordnungstexten extrahiert werden können. Das kann als Basis-Befüllung zur Arbeitserleichterung verwendet werden, jedoch kann eine manuelle Nacharbeit bzw. Kontrolle nicht entbehrt werden. Die Entwicklung solcher KI-Tools benötigt aber noch weitere Anstregungen sind in absehbarer Zeit nicht verfügbar.
Was mit den derzeitigen Ansätzen der Behörden nicht geleistet werden kann, ist das Verbreiten der Daten, das Einbringen in die Karten- und Navigationssystem und die Outdoor-Plattformen und Apps. Auch die fachliche Weiterentwicklung für zukünftige Anforderungen wie sie beispielsweise durch KI-Plattformen entstehen, muss von einer fachlich und technisch kompetenten und innovativen Stelle geleistet werden, die bestenfalls nicht behördlichen Restriktionen unterliegt. Das alles muss eine proaktive zentrale Organisation erledigen. Genau das ist bereits jetzt die Stärke von DtP.
Im Bundeumweltinformationsgesetz §10 (7) heißt es:
Die Wahrnehmung der Aufgaben des § 10 kann auf bestimmte Stellen der öffentlichen Verwaltung oder private Stellen übertragen werden.
Damit hat der Staat die rechtliche Grundlage geschaffen, dass diese Aufgabe auch an DtP übertragen werden kann.
Digitize the Planet
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